Freiberufler-Steuer-Rechner 2026
EÜR-Gewinn, tarifliche Einkommensteuer und bei gewerblicher Einordnung Gewerbesteuer samt §-35-Anrechnung schätzen.
Zuletzt geprüft am 9. Oktober 2026 · Schätzung, keine Steuerberatung
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Kalenderjahr 2026 · Euro · Ergebnisse aktualisieren sich automatisch
Automatische Aktualisierung
Freiberufler-Steuer-Rechner
- Betriebseinnahmen
- 80.000,00 €
- Betriebsausgaben
- 20.000,00 €
- EÜR-Gewinn
- 60.000,00 €
- Angegebenes gesamtes zvE
- 60.000,00 €
- Tarifliche Einkommensteuer
- 14.233,00 €
- Gewerbesteuer
- 0,00 €
- §-35-Anrechnung
- 0,00 €
- Einkommensteuer nach Anrechnung
- 14.233,00 €
- Einkommen- und Gewerbesteuer
- 14.233,00 €
- Kranken-/Pflegeversicherung, Vorauszahlungen, Umsatzsteuer-Zahllast und Spezialabzüge sind nicht im Netto enthalten.
- EÜR-Näherung aus eingegebenen Betriebseinnahmen, abzugsfähigen Betriebsausgaben und Steueranpassungen.
- Das eingegebene sonstige zvE enthält bereits persönliche Abzüge und weitere Einkünfte.
- Tätigkeit wurde vom Nutzer als freiberuflich eingeordnet; Taxliva entscheidet den Berufsstatus nicht.
Sätze und Grenzen 2026
So funktioniert der Rechner
EÜR-Gewinn, tarifliche Einkommensteuer und bei gewerblicher Einordnung Gewerbesteuer samt §-35-Anrechnung schätzen. Die Eingaben werden bei jeder Änderung an die versionierte Deutschland-Engine übergeben.
Formel
Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben ± Steueranpassungen; die tarifliche Steuer wird auf das gesamte angegebene zvE berechnet.
Beispiel
80.000 € Einnahmen minus 20.000 € Ausgaben ergeben vor weiteren Anpassungen 60.000 € Gewinn.
Umfang und Sonderfälle
Status, Annahmen und nicht unterstützte Sonderfälle werden direkt am Ergebnis ausgewiesen; fehlende Angaben werden nicht stillschweigend als null behandelt.
Frequently asked questions
Ist der Freiberufler-Steuer-Rechner verbindlich?
Nein. Er ist eine transparente Berechnung für den ausdrücklich unterstützten Umfang. Bescheid und individuelle Beratung können weitere Tatsachen berücksichtigen.
Werden meine Zahlen gespeichert?
Die interaktive Berechnung läuft ohne Konto in Ihrem Browser.
Welches Jahr wird verwendet?
Die Regeln gelten für das Kalenderjahr 2026.
Offizielle Quellen
- § 18 Einkommensteuergesetz – selbständige Arbeit — Bundesministerium der Justiz
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026 — Bundesministerium der Finanzen
- § 11 Gewerbesteuergesetz — Bundesministerium der Justiz
- § 35 Einkommensteuergesetz – Gewerbesteueranrechnung — Bundesministerium der Justiz
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