Sozialabgaben-Rechner 2026
Arbeitnehmerbeiträge für RV, ALV, GKV und Pflegeversicherung mit 2026-Grenzen, Zusatzbeitrag, Kindern und Sachsen-Regel schätzen.
Zuletzt geprüft am 9. Oktober 2026 · Schätzung, keine Steuerberatung
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Kalenderjahr 2026 · Euro · Ergebnisse aktualisieren sich automatisch
Automatische Aktualisierung
Sätze und Grenzen 2026
| Versicherung | Jahresgrenze |
|---|---|
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 101.400 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 € |
So funktioniert der Rechner
Arbeitnehmerbeiträge für RV, ALV, GKV und Pflegeversicherung mit 2026-Grenzen, Zusatzbeitrag, Kindern und Sachsen-Regel schätzen. Die Eingaben werden bei jeder Änderung an die versionierte Deutschland-Engine übergeben.
Formel
Beitrag = min(beitragspflichtiges Entgelt, Beitragsbemessungsgrenze) × Arbeitnehmer-Beitragssatz.
Beispiel
Bei 50.000 € Jahresbrutto, 2,9 % Zusatzbeitrag und einem Kind betragen die modellierten Arbeitnehmerbeiträge 10.575 €.
Umfang und Sonderfälle
Status, Annahmen und nicht unterstützte Sonderfälle werden direkt am Ergebnis ausgewiesen; fehlende Angaben werden nicht stillschweigend als null behandelt.
Frequently asked questions
Ist der Sozialabgaben-Rechner verbindlich?
Nein. Er ist eine transparente Berechnung für den ausdrücklich unterstützten Umfang. Bescheid und individuelle Beratung können weitere Tatsachen berücksichtigen.
Werden meine Zahlen gespeichert?
Die interaktive Berechnung läuft ohne Konto in Ihrem Browser.
Welches Jahr wird verwendet?
Die Regeln gelten für das Kalenderjahr 2026.
Offizielle Quellen
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 — Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Finanzierung der Pflegeversicherung — Bundesministerium für Gesundheit
- Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung — Bundesministerium für Gesundheit
Regelprüfung
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